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Auslandsjahr

Oberstufe und Auslands(halb)jahr - Wie passt das zusammen?

Für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern können die nachfolgenden Informationen bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes in der Oberstufe eine erste Orientierung geben. Da es eine größere Anzahl von Organisationen gibt, die solche Auslandsaufenthalte planen, wird hier nicht explizit darauf eingegangen. Eine gezielte Internetrecherche sollte interessierten Personen schnell einen Überblick über die Marktsituation ermöglichen.

Formloser Antrag

Der Antrag an die Schule erfolgt formlos, ist an den Schulleiter gerichtet und enthält neben üblicher Briefformalia Name und Klasse der Schülerin oder des Schülers, geplanter Zeitraum und möglicher Ort des Auslandsaufenthaltes. Den Antrag stellen Sie bitte vor Unterschrift/Vertragsabschluss mit einem Austauschunternehmen. Dem Antrag wird in der Regel stattgegeben, eventuell mit Auflagen und Einschränkungen, was Versetzungsbedingungen oder Profilwahl betrifft.

Mögliche Zeiträume

Sinnvoll (und rechtlich abgesichert) für einen Aufenthalt sind folgende Zeiträume:

  • 1. Halbjahr der Einführungsphase: Wiedereinstieg in das 2. Halbjahr, Stoff des 1. Halbjahres nach Möglichkeit nachholen, erfolgreiche Versetzung in die Qualifikationsphase durch Endjahreszeugnis. – eventuelle Nachteile: Fehlender Stoff aus E1.1, sehr junges Alter.
  • 2. Halbjahr der Einführungsphase: Das Zeugnis des 1. Halbjahrs muss so gut sein, dass die Schülerin oder der Schüler damit in die Qualifikationsphase versetzt werden kann. – eventuelle Nachteile: Fehlender Stoff aus E1.2, junges Alter.
  • Nach der Einführungsphase: Erfolgreiche Versetzung in die Qualifikationsphase notwendig, denkbar ist Zeitraum zwischen einem halben und ganzen Schuljahr, nach Rückkehr Schulbesuch dann in der Klasse darunter. – eventuelle Nachteile: Keine Sicherheit, dass vorher gewähltes Profil wieder zustande kommt, möglicherweise ist eine Neu-/Umwahl erforderlich.

Allgemeine Hinweise

  • Zensuren und Abschlüsse aus dem Ausland können nicht angerechnet werden.
  • Die Wiederholung der Einführungsphase ist nur möglich, wenn keine Versetzung erfolgt ist oder Leistungen trotz Versetzung zu unsicher sind.
  • Die Qualifikationsphase sollte in der Regel durchgängig belegt werden, d.h. ohne Pause, um Planungsschwierigkeiten zu vermeiden (Profil nicht mehr im Angebot und Umwahl nicht mehr erlaubt, mögliche Veränderungen in den Themenkorridoren des Zentralabiturs).
  • Die Schülerinnen und Schüler, deren Auslandsaufenthalt genehmigt, geplant und gebucht ist, nehmen in der 10. Klasse regulär an den Profilwahlen und allen Informationsveranstaltungen teil. Sie werden einer Profilklasse zugeordnet und in die entsprechenden Kurse eingebucht. Bei vorzeitigem Abbruch und Rückkehr besteht so die Chance, (organisatorisch) problemlos in unseren Schulalltag wiedereinzusteigen.
  • Bei weitergehenden Fragen und dem Wunsch einer individuellen Beratung wenden Sie sich bitte an den Oberstufenleiter Herrn Bohnhof.

Berichte von Schülerinnen und Schülern

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